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allgemeine geschäftsbedingungen

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Nachstehende
AGB gelten für die PDF-Zeitschrift cinearte und die Website cinearte.net,
herausgegeben von Peter Hartig, Friedrichstr. 15, 96047 Bamberg, nachfolgend
Cinearte genannt.
Die unter »A. Abonnement« angeführten
AGB gelten vorbehaltlich anderslautender Regelungen von Seiten des Vertriebs
und weerden durch diese außer Kraft gesetzt. Die gültigen
AGB zum Abonnement können Sie auf der Bestellseite
einsehen.
Die AGB unter »B. Anzeigen« bleiben davon unberührt.
A.
Abonnement
1. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen werden
vom Leser für die oben angeführten Informationsangebote von
Cinearte anerkannt.
2. Cinearte ist ein Informationsdienst für Berufstätige in
der Film- und Fernsehproduktion.
3. Für bei Cinearte veröffentlichte Informationen und Inhalte,
die von Dritten stammen, insbesondere Anzeigen, kann Cinearte keine
Haftung übernehmen.
4. Die Inhalte bei Cinearte sind urheberrechtlich geschützt. Jede
Nutzung unterliegt dem geltenden Urheberrecht und anderen Schutzgesetzen.
Der Nutzer verpflichtet sich, eventuelle Schutzrechte, insbesondere
Urheberrechte, nicht zu verletzen. Weiterhin ist es untersagt, Inhalte
von Cinearte für kommerzielle Zwecke oder eigene Vermarktung zu
verwenden.
5. Cinearte haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit; dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist ausgeschlossen für
Schäden aufgrund höherer Gewalt oder solcher Schäden,
die nicht in den technischen Verantwortungsbereich von Cinearte fallen,
z.B. Verzögerungen, Unterbrechungen oder fehlerhafte Übermittlung
von Daten, sowie der Verlust oder die Löschung von Daten infolge
der Datenübermittlung, insbesondere aufgrund von Computerviren.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Soweit Waren oder Dienstleistungen über Cinearte angeboten werden,
kommen etwaige Verträge hierüber ausschließlich zwischen
dem Nutzer und dem Anbieter solcher Geschäfte zustande. Ansprüche
aus solchen Geschäften richten sich ausschließlich gegen
den Anbieter. Cinearte übernimmt für jegliche Ansprüche
aus solchen Geschäften keine Haftung.
7. Cinearte weist darauf hin, daß für den Bezug des Cinearte
Newsletters der korrekte Name sowie die korrekten Adreß- und Telefondaten
angegeben werden müssen. Als Abonnent anmelden dürfen sich
nur volljährige und voll geschäftsfähige Personen.
8. Der Zugang für die aktuelle Ausgabe von Cinearte Newsletter
gilt nur für den eingetragenen Nutzer (Abonnent). Das Paßwort
bzw. der entsprechende E-Mail-Link darf nicht ohne ausdrückliche
Erlaubnis von Cinearte weitergegeben werden. Der Cinearte Newsletter
ist urheberrechtlich geschützt und darf weder in mechanischer noch
elektronischer Weise vervielfältigt werden.
Cinearte behält sich bei begründetem Verdacht einer nicht
erlaubten bzw. nicht vertragskonformen Mehrfachnutzung (d.h. einer Nutzung
eines Abonnement-Zugangs durch mehrere Personen) das Recht vor, den
Zugang bis zur Klärung des Sachverhaltes zu sperren.
9. Der Abonnent verpflichtet sich, Cinearte von sämtlichen Ansprüchen
(insbesondere auch Mangelfolgeschäden und den Schäden, die
Dritten entstehen, einschließlich etwaiger Kosten angemessener
Rechtsverfolgung), die von Dritten gegenüber Cinearte aufgrund
unberechtigter Nutzung von Cinearte geltend gemacht werden, freizustellen.
10. Der Nutzer kann sein Abonnement unter Einhaltung der Kündigungsfrist
von sechs Wochen zum Ablauf des Abonnements ohne Angabe von Gründen
kündigen. Der Fortbestand des Vertrages wird von möglichen
Geschäftsaufgaben, Geschäftsfeldveränderungen usw. des
Abonnenten nicht beeinträchtigt. Die Kündigung bedarf der
Schriftform und ist zu richten an Cinearte, Peter Hartig, Friedrichstr.
15, 96047 Bamberg, E-Mail: info<at>cinearte.net.
Die Beweislast über die Kündigung liegt stets beim Kündigenden.
Der Nachweis einer Kündigung, die per Fax, E-Mail oder Brief erfolgt,
kann nur durch Vorlage des entsprechenden Sendeprotokolls bzw. per Einschreiben
mit Rückschein erbracht werden. Cinearte ist berechtigt, den Antrag
auf ein Abonnement für Cinearte Newsletter abzulehnen, oder das
Abonnement mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende zu kündigen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die im Rahmen von Cinearte Newsletter erhobenen Daten werden zentral
gespeichert und verarbeitet. Cinearte gewährleistet, daß
hierbei die deutschen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
11. Cinearte erklärt, daß der Verlag keinerlei Einfluß
auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung sowie auf die Inhalte
von gelinkten/verknüpften Seiten hat. Deshalb distanziert er sich
hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften
Seiten, die in irgendeiner Form gegen geltendes Recht oder die guten
Sitten verstoßen. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb
des eigenen Internetangebots gesetzten Links und Verweise sowie für
Fremdeinträge in vom Betreiber eingerichteten Gästebüchern,
Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder
unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden,
die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen
entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, nicht derjenige, der
über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
12. Alle Cinearte vorliegenden Nutzerdaten werden vertraulich behandelt.
Cinearte behält sich jedoch vor, Leser und Partner gezielt zu informieren
- etwa in Form serviceorientierter Anschreiben in elektronischer oder
gedruckter Form.
13. Entgegenstehende AGB sind unbeachtlich. Es gilt die Schriftform,
wobei auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefax dieser Schriftform
entspricht. Sofern Sie Kaufmann sind, wird als Gerichtsstand Bamberg
vereinbart. Für alle Rechtsbeziehungen die sich aus der Nutzung
der Angebote von Cinearte ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
B.
Anzeigen
1. »Anzeigenauftrag« im Sinn
der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift (ausdrücklich
auch PDF) oder auf den Websites des Cinearte Verlags zum Zweck der Verbreitung.
2. Dem Auftrag liegen die Bedingungen der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste
und diese Anzeigen-Geschäftsbedingungen zugrunde.
Bei den laufenden Geschäftsbeziehungen bzw. bei Aufträgen
über die Schaltung von mehreren Anzeigen nacheinander werden Änderungen
der Anzeigenpreise automatisch berücksichtigt, es sei denn, es
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder der Auftraggeber
widerspricht der Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis
der Änderung.
3. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines
Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses
das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag
innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln,
sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen
und veröffentlicht wird.
4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der
vereinbarten bzw. der in Ziffer 3 genannten Frist auch über die
im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
5. Soweit der Verlag Vermittlungsvergütungen gewährt, berechnen
sich diese nach dem tatsächlich vereinbarten Anzeigenpreis.
6. Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich
in bestimmten Nummern, bestimmen Ausgaben oder an bestimmten Plätzen
der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig
beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß
mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen
ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt,
ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Für eine bestimmte Plazierung des Auftrags wird keine Gewähr
geleistet. Plazierungswünsche werden ausdrücklich nicht Auftragsbestandteil.
Der Verlag wird Platzierungswünsche jedoch nach Möglichkeit
berücksichtigen. Reklamationen wegen Nichteinhaltung entsprechender
Wünsche können nicht geltend gemacht werden.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge oder einzelne
Anzeigen im Rahmen eines Auftrags über die Schaltung mehrerer Anzeigen
abzulehnen, wenn diese gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen
oder die guten Sitten verstoßen, oder wenn diese wegen ihres Inhalts,
ihrer Herkunft oder technischen Form den einheitlichen Grundsätzen
des Verlags widersprechen. Insbesondere wenn diese beim Leser den Eindruck
eines redaktionellen Beitrags erwecken oder deren Veröffentlichung
für den Verlag unzumutbar ist.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines
Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch
Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines redaktionellen
Beitrags erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Bei bereits geschlossenen Anzeigen- oder Beilagenverträgen ist
der Verlag in diesen Fällen zum Rücktritt berechtigt.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.
9. Der Verlag ist zur Prüfung der sachlichen Richtigkeit und Zulässigkeit
der Angaben des Auftraggebers, der Eignung der vom Auftraggeber gelieferten
Unterlagen und der Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter aufgrund
der Durch- und Ausführung des Auftrags ausdrücklich nicht
verpflichtet. Der Auftraggeber stellt den Verlag insoweit hinsichtlich
sämtlicher Ansprüche und Forderungen Dritter frei.
10. Filme und sonstige Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung
an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung
endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich
eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Nach Ablauf der Frist
ist der Verlag berechtigt, die Druckunterlagen zu vernichten.
11. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der
Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewählten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß
dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung
auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
12. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen bzw. PDF-tauglicher digitaler Vorlagen ist der Auftraggeber
verantwortlich (siehe die Checkliste »Technische Anforderungen
für Anzeigenunterlagen). Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sollten
am Druckunterlagenschlußtermin die erforderlichen Druckunterlagen
nicht vorliegen, behält sich der Verlag vor, die Anzeige auf eine
der Folgeausgaben zu verschieben.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
13. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, ungültigem
oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine
einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der
Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag
eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder
ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber
ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des
Auftrags.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind auch
bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und
Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und
auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.
Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,
seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine
Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber
hinaus nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen;
in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung
für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren
Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung
geltend gemacht werden.
14. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit
der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den
ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zum jeweiligen
Anzeigenschluß zurück, so gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung
als erteilt.
15. Die Haftung des Verlags auf Schadensersatzanspruch ist begrenzt
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht Kardinalpflichten
des Verlags betroffen sind. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
ist der Höhe nach beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu
zahlende Entgelt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist
ausgeschlossen.
Eine Haftung des Verlags nach dem Produkthaftungsgesetz oder für
Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Die Haftung gegenüber Kaufleuten ist auf Vorsatz und dem Umfang
nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden
Anzeigenentgelts beschränkt. Der Ausschluß der Haftung bei
grober und einfacher Fahrlässigkeit gilt jedoch nur, soweit nicht
Kardinalpflichten des Verlags betroffen sind.
16. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung
von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird
kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig
veröffentlichte Anzeigen geleistet.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über
mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden,
wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres
die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche
Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich
verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich
tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres
unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung
berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20%
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15%
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10%
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5%
beträgt.
Darüber hinaus sind bei den Abschlüssen Preisminderungsansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der
Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen
der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen
(»gestaltete Anzeigen«) dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter
umgerechnet. Text-Kleinanzeigen werden nach tatsächlich gesetzten
Zeilen abgerechnet.
19. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten
an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund
ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich
gemacht.
20. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so
wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe
der Berechnung zugrunde gelegt.
21. Die Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke,
Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschten
oder zu vertretenden erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Treffen beschädigte
Druckunterlagen erst unmittelbar vor Drucklegung beim Verlag ein, hat
der Auftraggeber die hieraus dem Verlag entstehenden zusätzlichen
Kosten zu tragen.
22. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung
und Verbreitung der Anzeige.
23. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung
sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung
der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom
Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im
einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart
ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach
der Preisliste gewährt.
24. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten
berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für
die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Wurden Vorauszahlungen vereinbart, kann der Verlag bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen.
25. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit
des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit
eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
anhängig zu machen.
26. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und
rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden
nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen
werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht
abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag
zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers
das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch
des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung
von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der
Verlag nicht verpflichtet.
27. Die Parteien vereinbaren die Schriftform. Fernmündlich aufgegebene
Bestellungen und Änderungen bedürfen ausdrücklich der
schriftlichen Bestätigung des Verlags. Zusicherungen können
nur durch entsprechend vom Verlag Bevollmächtigte schriftlich gegeben
werden.
28. Erfüllungsort ist Bamberg.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei
Klagen der Gerichtsstand Bamberg.
Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht
werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren
Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers,
auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gerichtes
verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.
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