allgemeine geschäftsbedingungen

Nachstehende AGB gelten für die PDF-Zeitschrift cinearte und die Website cinearte.net, herausgegeben von Peter Hartig, Friedrichstr. 15, 96047 Bamberg, nachfolgend Cinearte genannt.

Die unter »A. Abonnement« angeführten AGB gelten vorbehaltlich anderslautender Regelungen von Seiten des Vertriebs und weerden durch diese außer Kraft gesetzt. Die gültigen AGB zum Abonnement können Sie auf der Bestellseite einsehen.
Die AGB unter »B. Anzeigen« bleiben davon unberührt.

A. Abonnement
1. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen werden vom Leser für die oben angeführten Informationsangebote von Cinearte anerkannt.
2. Cinearte ist ein Informationsdienst für Berufstätige in der Film- und Fernsehproduktion.
3. Für bei Cinearte veröffentlichte Informationen und Inhalte, die von Dritten stammen, insbesondere Anzeigen, kann Cinearte keine Haftung übernehmen.
4. Die Inhalte bei Cinearte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung unterliegt dem geltenden Urheberrecht und anderen Schutzgesetzen. Der Nutzer verpflichtet sich, eventuelle Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, nicht zu verletzen. Weiterhin ist es untersagt, Inhalte von Cinearte für kommerzielle Zwecke oder eigene Vermarktung zu verwenden.
5. Cinearte haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder solcher Schäden, die nicht in den technischen Verantwortungsbereich von Cinearte fallen, z.B. Verzögerungen, Unterbrechungen oder fehlerhafte Übermittlung von Daten, sowie der Verlust oder die Löschung von Daten infolge der Datenübermittlung, insbesondere aufgrund von Computerviren. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Soweit Waren oder Dienstleistungen über Cinearte angeboten werden, kommen etwaige Verträge hierüber ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Anbieter solcher Geschäfte zustande. Ansprüche aus solchen Geschäften richten sich ausschließlich gegen den Anbieter. Cinearte übernimmt für jegliche Ansprüche aus solchen Geschäften keine Haftung.
7. Cinearte weist darauf hin, daß für den Bezug des Cinearte Newsletters der korrekte Name sowie die korrekten Adreß- und Telefondaten angegeben werden müssen. Als Abonnent anmelden dürfen sich nur volljährige und voll geschäftsfähige Personen.
8. Der Zugang für die aktuelle Ausgabe von Cinearte Newsletter gilt nur für den eingetragenen Nutzer (Abonnent). Das Paßwort bzw. der entsprechende E-Mail-Link darf nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis von Cinearte weitergegeben werden. Der Cinearte Newsletter ist urheberrechtlich geschützt und darf weder in mechanischer noch elektronischer Weise vervielfältigt werden.
Cinearte behält sich bei begründetem Verdacht einer nicht erlaubten bzw. nicht vertragskonformen Mehrfachnutzung (d.h. einer Nutzung eines Abonnement-Zugangs durch mehrere Personen) das Recht vor, den Zugang bis zur Klärung des Sachverhaltes zu sperren.
9. Der Abonnent verpflichtet sich, Cinearte von sämtlichen Ansprüchen (insbesondere auch Mangelfolgeschäden und den Schäden, die Dritten entstehen, einschließlich etwaiger Kosten angemessener Rechtsverfolgung), die von Dritten gegenüber Cinearte aufgrund unberechtigter Nutzung von Cinearte geltend gemacht werden, freizustellen.
10. Der Nutzer kann sein Abonnement unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ablauf des Abonnements ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Fortbestand des Vertrages wird von möglichen Geschäftsaufgaben, Geschäftsfeldveränderungen usw. des Abonnenten nicht beeinträchtigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist zu richten an Cinearte, Peter Hartig, Friedrichstr. 15, 96047 Bamberg, E-Mail: info<at>cinearte.net.
Die Beweislast über die Kündigung liegt stets beim Kündigenden. Der Nachweis einer Kündigung, die per Fax, E-Mail oder Brief erfolgt, kann nur durch Vorlage des entsprechenden Sendeprotokolls bzw. per Einschreiben mit Rückschein erbracht werden. Cinearte ist berechtigt, den Antrag auf ein Abonnement für Cinearte Newsletter abzulehnen, oder das Abonnement mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die im Rahmen von Cinearte Newsletter erhobenen Daten werden zentral gespeichert und verarbeitet. Cinearte gewährleistet, daß hierbei die deutschen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
11. Cinearte erklärt, daß der Verlag keinerlei Einfluß auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung sowie auf die Inhalte von gelinkten/verknüpften Seiten hat. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die in irgendeiner Form gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebots gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Betreiber eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
12. Alle Cinearte vorliegenden Nutzerdaten werden vertraulich behandelt. Cinearte behält sich jedoch vor, Leser und Partner gezielt zu informieren - etwa in Form serviceorientierter Anschreiben in elektronischer oder gedruckter Form.
13. Entgegenstehende AGB sind unbeachtlich. Es gilt die Schriftform, wobei auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefax dieser Schriftform entspricht. Sofern Sie Kaufmann sind, wird als Gerichtsstand Bamberg vereinbart. Für alle Rechtsbeziehungen die sich aus der Nutzung der Angebote von Cinearte ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

B. Anzeigen
1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift (ausdrücklich auch PDF) oder auf den Websites des Cinearte Verlags zum Zweck der Verbreitung.
2. Dem Auftrag liegen die Bedingungen der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste und diese Anzeigen-Geschäftsbedingungen zugrunde.
Bei den laufenden Geschäftsbeziehungen bzw. bei Aufträgen über die Schaltung von mehreren Anzeigen nacheinander werden Änderungen der Anzeigenpreise automatisch berücksichtigt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder der Auftraggeber widerspricht der Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Änderung.
3. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 3 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
5. Soweit der Verlag Vermittlungsvergütungen gewährt, berechnen sich diese nach dem tatsächlich vereinbarten Anzeigenpreis.
6. Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmen Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Für eine bestimmte Plazierung des Auftrags wird keine Gewähr geleistet. Plazierungswünsche werden ausdrücklich nicht Auftragsbestandteil. Der Verlag wird Platzierungswünsche jedoch nach Möglichkeit berücksichtigen. Reklamationen wegen Nichteinhaltung entsprechender Wünsche können nicht geltend gemacht werden.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge oder einzelne Anzeigen im Rahmen eines Auftrags über die Schaltung mehrerer Anzeigen abzulehnen, wenn diese gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, oder wenn diese wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder technischen Form den einheitlichen Grundsätzen des Verlags widersprechen. Insbesondere wenn diese beim Leser den Eindruck eines redaktionellen Beitrags erwecken oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines redaktionellen Beitrags erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Bei bereits geschlossenen Anzeigen- oder Beilagenverträgen ist der Verlag in diesen Fällen zum Rücktritt berechtigt.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Der Verlag ist zur Prüfung der sachlichen Richtigkeit und Zulässigkeit der Angaben des Auftraggebers, der Eignung der vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen und der Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter aufgrund der Durch- und Ausführung des Auftrags ausdrücklich nicht verpflichtet. Der Auftraggeber stellt den Verlag insoweit hinsichtlich sämtlicher Ansprüche und Forderungen Dritter frei.
10. Filme und sonstige Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Nach Ablauf der Frist ist der Verlag berechtigt, die Druckunterlagen zu vernichten.
11. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewählten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
12. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen bzw. PDF-tauglicher digitaler Vorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich (siehe die Checkliste »Technische Anforderungen für Anzeigenunterlagen). Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sollten am Druckunterlagenschlußtermin die erforderlichen Druckunterlagen nicht vorliegen, behält sich der Verlag vor, die Anzeige auf eine der Folgeausgaben zu verschieben.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
13. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, ungültigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.
Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
14. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zum jeweiligen Anzeigenschluß zurück, so gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.
15. Die Haftung des Verlags auf Schadensersatzanspruch ist begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht Kardinalpflichten des Verlags betroffen sind. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Eine Haftung des Verlags nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Die Haftung gegenüber Kaufleuten ist auf Vorsatz und dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Der Ausschluß der Haftung bei grober und einfacher Fahrlässigkeit gilt jedoch nur, soweit nicht Kardinalpflichten des Verlags betroffen sind.
16. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20%
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15%
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10%
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5%
beträgt.
Darüber hinaus sind bei den Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen (»gestaltete Anzeigen«) dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Text-Kleinanzeigen werden nach tatsächlich gesetzten Zeilen abgerechnet.
19. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.
20. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
21. Die Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschten oder zu vertretenden erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Treffen beschädigte Druckunterlagen erst unmittelbar vor Drucklegung beim Verlag ein, hat der Auftraggeber die hieraus dem Verlag entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
22. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
23. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
24. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Wurden Vorauszahlungen vereinbart, kann der Verlag bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen.
25. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge anhängig zu machen.
26. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
27. Die Parteien vereinbaren die Schriftform. Fernmündlich aufgegebene Bestellungen und Änderungen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung des Verlags. Zusicherungen können nur durch entsprechend vom Verlag Bevollmächtigte schriftlich gegeben werden.
28. Erfüllungsort ist Bamberg.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand Bamberg.
Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gerichtes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.