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allgemeine geschäftsbedingungen
Nachstehende
AGB gelten für die PDF-Zeitschrift cinearte und die Website
cinearte.net, herausgegeben von Peter Hartig, Friedrichstr. 15,
96047 Bamberg, nachfolgend Cinearte genannt.
Die unter »A. Abonnement«
angeführten AGB gelten vorbehaltlich anderslautender Regelungen
von Seiten des Vertriebs und weerden durch diese außer Kraft
gesetzt. Die gültigen AGB zum Abonnement können Sie
auf der Bestellseite
einsehen.
Die AGB unter »B. Anzeigen« bleiben davon unberührt.
A.
Abonnement
1. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen
werden vom Leser für die oben angeführten Informationsangebote
von Cinearte anerkannt.
2. Cinearte ist ein Informationsdienst für Berufstätige
in der Film- und Fernsehproduktion.
3. Für bei Cinearte veröffentlichte Informationen und
Inhalte, die von Dritten stammen, insbesondere Anzeigen, kann
Cinearte keine Haftung übernehmen.
4. Die Inhalte bei Cinearte sind urheberrechtlich geschützt.
Jede Nutzung unterliegt dem geltenden Urheberrecht und anderen
Schutzgesetzen. Der Nutzer verpflichtet sich, eventuelle Schutzrechte,
insbesondere Urheberrechte, nicht zu verletzen. Weiterhin ist
es untersagt, Inhalte von Cinearte für kommerzielle Zwecke
oder eigene Vermarktung zu verwenden.
5. Cinearte haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit; dies gilt auch für die gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist ausgeschlossen
für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder solcher
Schäden, die nicht in den technischen Verantwortungsbereich
von Cinearte fallen, z.B. Verzögerungen, Unterbrechungen
oder fehlerhafte Übermittlung von Daten, sowie der Verlust
oder die Löschung von Daten infolge der Datenübermittlung,
insbesondere aufgrund von Computerviren. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Soweit Waren oder Dienstleistungen über Cinearte angeboten
werden, kommen etwaige Verträge hierüber ausschließlich
zwischen dem Nutzer und dem Anbieter solcher Geschäfte zustande.
Ansprüche aus solchen Geschäften richten sich ausschließlich
gegen den Anbieter. Cinearte übernimmt für jegliche
Ansprüche aus solchen Geschäften keine Haftung.
7. Cinearte weist darauf hin, daß für den Bezug des
Cinearte Newsletters der korrekte Name sowie die korrekten Adreß-
und Telefondaten angegeben werden müssen. Als Abonnent anmelden
dürfen sich nur volljährige und voll geschäftsfähige
Personen.
8. Der Zugang für die aktuelle Ausgabe von Cinearte Newsletter
gilt nur für den eingetragenen Nutzer (Abonnent). Das Paßwort
bzw. der entsprechende E-Mail-Link darf nicht ohne ausdrückliche
Erlaubnis von Cinearte weitergegeben werden. Der Cinearte Newsletter
ist urheberrechtlich geschützt und darf weder in mechanischer
noch elektronischer Weise vervielfältigt werden.
Cinearte behält sich bei begründetem Verdacht einer
nicht erlaubten bzw. nicht vertragskonformen Mehrfachnutzung (d.h.
einer Nutzung eines Abonnement-Zugangs durch mehrere Personen)
das Recht vor, den Zugang bis zur Klärung des Sachverhaltes
zu sperren.
9. Der Abonnent verpflichtet sich, Cinearte von sämtlichen
Ansprüchen (insbesondere auch Mangelfolgeschäden und
den Schäden, die Dritten entstehen, einschließlich
etwaiger Kosten angemessener Rechtsverfolgung), die von Dritten
gegenüber Cinearte aufgrund unberechtigter Nutzung von Cinearte
geltend gemacht werden, freizustellen.
10. Der Nutzer kann sein Abonnement unter Einhaltung der Kündigungsfrist
von sechs Wochen zum Ablauf des Abonnements ohne Angabe von Gründen
kündigen. Der Fortbestand des Vertrages wird von möglichen
Geschäftsaufgaben, Geschäftsfeldveränderungen usw.
des Abonnenten nicht beeinträchtigt. Die Kündigung bedarf
der Schriftform und ist zu richten an Cinearte, Peter Hartig,
Friedrichstr. 15, 96047 Bamberg, E-Mail: info<at>cinearte.net.
Die Beweislast über die Kündigung liegt stets beim Kündigenden.
Der Nachweis einer Kündigung, die per Fax, E-Mail oder Brief
erfolgt, kann nur durch Vorlage des entsprechenden Sendeprotokolls
bzw. per Einschreiben mit Rückschein erbracht werden. Cinearte
ist berechtigt, den Antrag auf ein Abonnement für Cinearte
Newsletter abzulehnen, oder das Abonnement mit einer Frist von
einer Woche zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die im Rahmen von Cinearte Newsletter erhobenen Daten werden zentral
gespeichert und verarbeitet. Cinearte gewährleistet, daß
hierbei die deutschen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
11. Cinearte erklärt, daß der Verlag keinerlei Einfluß
auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung sowie auf die
Inhalte von gelinkten/verknüpften Seiten hat. Deshalb distanziert
er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten
/verknüpften Seiten, die in irgendeiner Form gegen geltendes
Recht oder die guten Sitten verstoßen. Diese Feststellung
gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebots gesetzten
Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Betreiber
eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte
und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder
Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen,
haftet allein der Anbieter der Seite, nicht derjenige, der über
Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
12. Alle Cinearte vorliegenden Nutzerdaten werden vertraulich
behandelt. Cinearte behält sich jedoch vor, Leser und Partner
gezielt zu informieren - etwa in Form serviceorientierter Anschreiben
in elektronischer oder gedruckter Form.
13. Entgegenstehende AGB sind unbeachtlich. Es gilt die Schriftform,
wobei auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefax dieser
Schriftform entspricht. Sofern Sie Kaufmann sind, wird als Gerichtsstand
Bamberg vereinbart. Für alle Rechtsbeziehungen die sich aus
der Nutzung der Angebote von Cinearte ergeben, gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
B.
Anzeigen
1. »Anzeigenauftrag«
im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder
mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten
in einer Druckschrift (ausdrücklich auch PDF) oder auf den
Websites des Cinearte Verlags zum Zweck der Verbreitung.
2. Dem Auftrag liegen die Bedingungen der jeweils gültigen
Anzeigenpreisliste und diese Anzeigen-Geschäftsbedingungen
zugrunde.
Bei den laufenden Geschäftsbeziehungen bzw. bei Aufträgen
über die Schaltung von mehreren Anzeigen nacheinander werden
Änderungen der Anzeigenpreise automatisch berücksichtigt,
es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart
oder der Auftraggeber widerspricht der Änderung innerhalb
von 14 Tagen nach Kenntnis der Änderung.
3. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb
eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen
eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt,
so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb
der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht
wird.
4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb
der vereinbarten bzw. der in Ziffer 3 genannten Frist auch über
die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen.
5. Soweit der Verlag Vermittlungsvergütungen gewährt,
berechnen sich diese nach dem tatsächlich vereinbarten Anzeigenpreis.
6. Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen
ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmen Ausgaben
oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen,
daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt
werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen
ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt,
ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Für eine bestimmte Plazierung des Auftrags wird keine
Gewähr geleistet. Plazierungswünsche werden ausdrücklich
nicht Auftragsbestandteil. Der Verlag wird Platzierungswünsche
jedoch nach Möglichkeit berücksichtigen. Reklamationen
wegen Nichteinhaltung entsprechender Wünsche können
nicht geltend gemacht werden.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge oder
einzelne Anzeigen im Rahmen eines Auftrags über die Schaltung
mehrerer Anzeigen abzulehnen, wenn diese gegen Gesetze, behördliche
Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, oder wenn
diese wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder technischen Form
den einheitlichen Grundsätzen des Verlags widersprechen.
Insbesondere wenn diese beim Leser den Eindruck eines redaktionellen
Beitrags erwecken oder deren Veröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage
eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,
die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
redaktionellen Beitrags erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,
werden nicht angenommen. Bei bereits geschlossenen Anzeigen- oder
Beilagenverträgen ist der Verlag in diesen Fällen zum
Rücktritt berechtigt.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.
9. Der Verlag ist zur Prüfung der sachlichen Richtigkeit
und Zulässigkeit der Angaben des Auftraggebers, der Eignung
der vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen und der Verletzung
etwaiger Schutzrechte Dritter aufgrund der Durch- und Ausführung
des Auftrags ausdrücklich nicht verpflichtet. Der Auftraggeber
stellt den Verlag insoweit hinsichtlich sämtlicher Ansprüche
und Forderungen Dritter frei.
10. Filme und sonstige Druckunterlagen werden nur auf besondere
Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht
zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags, sofern
nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden
ist. Nach Ablauf der Frist ist der Verlag berechtigt, die Druckunterlagen
zu vernichten.
11. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die
der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
gewählten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt,
wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich
des Verlages beruht.
12. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und
einwandfreier Druckunterlagen bzw. PDF-tauglicher digitaler Vorlagen
ist der Auftraggeber verantwortlich (siehe die Checkliste »Technische
Anforderungen für Anzeigenunterlagen). Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der
Verlag unverzüglich Ersatz an. Sollten am Druckunterlagenschlußtermin
die erforderlichen Druckunterlagen nicht vorliegen, behält
sich der Verlag vor, die Anzeige auf eine der Folgeausgaben zu
verschieben.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen
gegebenen Möglichkeiten.
13. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,
ungültigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte
angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut
nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung
oder Rückgängigmachung des Auftrags.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung
sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage
zu zahlende Entgelt.
Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag
darüber hinaus nicht für grobe Fahrlässigkeit von
Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber
Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem
Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des
betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang der
Rechnung geltend gemacht werden.
14. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch
geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für
die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet
der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug
nicht bis zum jeweiligen Anzeigenschluß zurück, so
gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.
15. Die Haftung des Verlags auf Schadensersatzanspruch ist begrenzt
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht Kardinalpflichten
des Verlags betroffen sind. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
ist der Höhe nach beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage
zu zahlende Entgelt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden
ist ausgeschlossen.
Eine Haftung des Verlags nach dem Produkthaftungsgesetz oder für
Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt
unberührt. Die Haftung gegenüber Kaufleuten ist auf
Vorsatz und dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis
zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Der Ausschluß der Haftung bei grober und einfacher Fahrlässigkeit
gilt jedoch nur, soweit nicht Kardinalpflichten des Verlags betroffen
sind.
16. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf
Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz.
Insbesondere wird kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte
oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß
über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet
werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige
beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere
Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine
Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte
(bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich
verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten
wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung
berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20%
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15%
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10%
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5%
beträgt.
Darüber hinaus sind bei den Abschlüssen Preisminderungsansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken
der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser
vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen
(»gestaltete Anzeigen«) dem Preis entsprechend in
Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Text-Kleinanzeigen werden nach
tatsächlich gesetzten Zeilen abgerechnet.
19. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten
an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen,
die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen
erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige«
deutlich kenntlich gemacht.
20. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben,
so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche
Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
21. Die Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke,
Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschten
oder zu vertretenden erheblichen Änderungen ursprünglich
vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
Treffen beschädigte Druckunterlagen erst unmittelbar vor
Drucklegung beim Verlag ein, hat der Auftraggeber die hieraus
dem Verlag entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
22. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine
Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über
die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
23. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die
Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung
der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen
vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern
nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung
vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung
werden nach der Preisliste gewährt.
24. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten
berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und
für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Wurden Vorauszahlungen vereinbart, kann der Verlag bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen.
25. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit
des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während
der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge anhängig zu machen.
26. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung
und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen
werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge
auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften,
die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle
Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet
zu sein.
Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers
das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch
des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung
von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten
ist der Verlag nicht verpflichtet.
27. Die Parteien vereinbaren die Schriftform. Fernmündlich
aufgegebene Bestellungen und Änderungen bedürfen ausdrücklich
der schriftlichen Bestätigung des Verlags. Zusicherungen
können nur durch entsprechend vom Verlag Bevollmächtigte
schriftlich gegeben werden.
28. Erfüllungsort ist Bamberg.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen
Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand Bamberg.
Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend
gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten
nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich
des Gerichtes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags
vereinbart.
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